Welche Rechte hat ein Internetkunde gegenüber dem Anbieter?

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Welche Rechte hat ein Internetkunde gegenüber dem Anbieter?

Internet und Telefon dass gehört in Deutschland zu fast jedem Haushalt dazu. Doch wo es Verträge gibt, da kommt es auch zu Unstimmigkeiten. Deshalb ist es gut sein Recht zu kennen, um dies im Notfall auch durchsetzen zu können. Ein EU-Gesetz von 2011 hat hier viele Dinge neu geregelt und so für den Verbraucher einige Vorteile geschaffen.

Rechte beim Umzug

Rechte beim Umzug

Der Umzug ist häufig ein Problem, was die Mitnahme des bisherigen Anschlusses und die Verfügbarkeit betrifft. Hier hat der Kunde verschiedene Rechte. Wichtig ist es, den Anbieter frühzeitig über den Umzug zu informieren. So kann über das weitere Vorgehen beraten werden. Hiervon betroffen ist:

  • Rufnummernmitnahme
  • Gleiche Leistungen wie am alten Wohnort
  • Keine Veränderung der Laufzeit
  • Sonderkündigungsrecht

• Die Rufnummernmitnahme

Ein Kunde hat das Rechte seine Rufnummer bei einem Umzug mitzunehmen, sofern die gleiche Vorwahl erhalten bleibt. Dieses Recht gilt auch dann, wenn nach dem Umzug ein anderer Anbieter gewählt ist. Zieht jemand in ein Gebiet, in dem eine andere Vorwahl besteht, erlischt dieses Recht.

• Leistungen gleichbleibend

Wird der Anbieter im Voraus darüber informiert, dass ein Umzug ansteht, kann dieser den Kunden informieren, ob dort ebenfalls das gleiche Angebot besteht. Bei einer Zustimmung des Anbieters muss der Kunde eine Umschaltung des Anschlusses auf einen bestimmten Zeitraum beantragen. Die Leistung darf die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit nicht unterschreiten. Denn der Kunde hat nicht die Pflicht, einem anderen Vertrag mit schlechteren Bedingungen zuzustimmen. In diesem Fall ist eine Kündigung mit dreimonatiger Frist möglich.

• Laufzeit bleibt gleich

Bisher war es üblich, dass nach einem Umzug der Vertrag mit der vollen Laufzeit erneut zu laufen beginnt. Dies wurde mit der Gesetzesänderung abgeschafft. Die Verträge laufen so weiter, wie bisher abgeschlossen.

• Sonderkündigungsrecht

Kann ein Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, wie im Vertrag für den alten Wohnort festgelegt, hat der Kunde die Möglichkeit seinen Vertrag zu kündigen. Vor der Gesetzesänderung war dies nicht möglich und Kunden mussten sich unter Umständen fast zwei Jahre mit dem alten Vertrag herumärgern, bevor ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich war.

Rechte beim Anbieterwechsel

Rechte beim Anbieterwechsel

Der Anbieterwechsel stand oft mit längerem Kappen der Leitung in Verbindung. Der eine Anbieter hatte die Leitung bereits stillgelegt und der neue noch nicht alles wieder freigeschalten. Durch die neuen Richtlinien hat der Nutzer das Recht, das er nicht länger als als einen Tag vom Internet und Telefon getrennt ist. Wenn der neue Anbieter die Versorgung noch nicht herstellen kann, ist der alte Anbieter verpflichtet den alten Anschluss aufrechtzuerhalten, bis der Wechsel möglich ist. Dies wird meist mit Gebühren belegt, bis zur Hälfte des ehemaligen Betrages zusätzlich den verbrauchten Leistungen wie zum Beispiel Gespräche.

Recht auf kurzeitigere Angebote

Die Neuregelung sieht ebenso vor, dass ein Anbieter auch Angebote vorlegen muss, die eine geringe Laufzeit als 24 Monate beinhalten. Gerade für jemand der bald umzieht und sich hier nicht länger binden möchte oder für jemand der gerne seinen Anbieter wechselt, ist dies ein großer Vorteil. Zu bedanken ist, dass diese kürzeren Verträge oft etwas teurer sind. Hier ist ein genauer Vergleich gefragt.

Warteschleifen und kostenpflichtige Anrufe

Treten Fragen auf oder kommt es zu Problemen, muss der Anbieter kontaktiert werden. Auch hier gibt es Erleichterungen beim Kunden zum Beispiel muss die Zeit in einer Warteschleife nicht bezahlt werden. Auch gilt es bei kostenpflichtigen Rufnummern, dass eine Ansage geschaltet ist, wie teuer dieser Anruf ist.

Was tun bei Problemen?

Die Rechte zu kennen, ist die eine Seite, diese durchzusetzen eine ganz andere. Kommt es zu Ungereimtheiten, ist es sinnvoll, zunächst den Anbieter zu kontaktieren. Wird keine Einigung erreicht, kann ein Anwalt kontaktiert werden, der im letzten Schritt vor Gericht gehen kann, um das Recht durchzusetzen.

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